Zielgruppe
Junge Menschen, die während der Berufsausbildung schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind. Die Gleichstellung muss durch die Agentur für Arbeit bestätigt sein (§ 151 Absatz 4 SGB IX).
Antrag stellen
Die Beantragung erfolgt durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin.
Was wird gefördert?
Es werden Prämien für die Ausbildung gewährt sowie Zuschüsse zu Kosten, die während der Ausbildung anfallen.
Förderumfang
Die Förderhöhe richtet sich auch hier nach den Umständen des Einzelfalls. Das Integrationsamt Westfalen-Lippe zahlt beispielsweise einen Betrag von 2.000 Euro und beteiligt sich an den Kosten für Lehr- und Lernmaterial.
Weitere Hinweise
Die Beantragung erfolgt beim Integrationsamt. Die Prämien und Zuschüsse sind von den Zuschüssen zu den Personalkosten (Agentur für Arbeit) abgegrenzt.