Zielgruppe
Schwerbehinderte Menschen nach Abschluss ihrer Aus- oder Weiterbildung, die bereits während der Ausbildungszeit Zuschüsse erhalten haben.
Antrag stellen
Die Beantragung erfolgt durch den Arbeitgeber.
Was wird gefördert?
Es werden bis zu 70 Prozent des Arbeitsentgelts bezuschusst incl. des pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag.
Förderumfang
Die Förderdauer beträgt 12 Monate.