Förderung
Förderleistungen können Menschen mit Behinderungen den (Wieder-)Einstieg in den Beruf erleichtern oder auch finanzielle Unterstützung für Unternehmen bedeuten. Auch kleinen Unternehmen, die nicht der Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen unterliegen, stehen diese Möglichkeiten offen.
Wer hilft bei der Antragstellung?
Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA):
Unternehmen können sich bei allen Fragen zu Förderleistungen und Antragstellung (kostenfrei) an ihre EAA vor Ort wenden. Diese berät zu den Zuständigkeiten und unterstützt praktisch beim Ausfüllen der Formulare.