Meine neue Mitarbeiterin / mein neuer Mitarbeiter hat eine Schwerbehinderung. Was tun?
2021 lebten rund 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen in Deutschland.
Schwerbehinderung ist nicht selten. Oft sieht man sie nicht und sie bedeutet auch nicht Arbeitsunfähigkeit.
Was finden Sie auf dieser Seite?
Was muss ich jetzt beachten?
Wie viele Tage Zusatzurlaub stehen dem Mitarbeitenden zu? Kann ich in der Probezeit kündigen?
Welche Rechte und Pflichten haben Unternehmen beim Thema „Behinderung”?
Was bedeutet eigentlich Behinderung?
3,1 Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung waren 2021 im erwerbsfähigen Alter zwischen 15 und 65, davon 1,6 Millionen zwischen 55 und 65. Wir erklären den Begriff „Behinderung” und geben Unternehmen Tipps, wie man ein inklusives Arbeitsumfeld schafft, in dem Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam erfolgreich tätig sein können.
Muss die Arbeit oder der Arbeitsplatz geändert werden?
Nicht jeder Arbeitsplatz muss wegen einer Behinderung angepasst werden.
Viele Einschränkungen können aber durch technische, organisatorische, personelle und/oder qualifizierende Maßnahmen ausgeglichen werden.
Wir erklären, welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt, was Nachteilsausgleiche sind und was man unter behinderungsgerechter Beschäftigung versteht.
Förderung und Ausgleich
Unternehmen mit monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen im Jahresdurchschnitt sind gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen zu beschäftigen. Unternehmen, die unter dieser Pflichtquote bleiben, müssen für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe zahlen. Sie wird ausschließlich für die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben eingesetzt – beispielsweise für die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen in Unternehmen.
Wer hilft mir weiter?
Wir geben einen Überblick über verschiedene Fachstellen, Beratungsstellen und Fachkräfte, die Sie bei allen Angelegenheiten unterstützen.