Ich habe eine Schwerbehinderung! Was nun?
Die wichtigste Information zuerst: eine offziell anerkannte Schwerbehinderung sagt nichts über die Leistungsfähigkeit der betroffenen Person aus. Die sozialrechtliche Definition von „Behinderung“ ist vor allem wichtig, um festzulegen, wie die Voraussetzungen für ausgleichende Hilfen und Leistungen sind.
Was finden Sie auf dieser Seite?
Was bedeutet Behinderung?
Es leben ca. 7,9 Millionen schwerbehinderte Menschen in Deutschland.
Schwerbehinderung beziehungsweise der Grad der Behinderung (GdB) wird auf Antrag des behinderten Menschen von der zuständigen Versorgungsverwaltung festgestellt. Ab einem GdB von 50 werden Menschen als 'schwerbehindert' eingestuft. Sie erhalten einen Schwerbehindertenausweis und damit bestimmte Rechte.
Wir erklären den Begriff „Behinderung”, wie man einen Schwerbehindertenausweis beantragt und informieren, wann es sinnvoll ist, die Schwerbehinderung der Arbeitgeberin beziehungsweise dem Arbeitgeber mitzuteilen.
Welche Rechte habe ich?
Muss ich meinem Unternehmen sagen, dass ich eine Schwerbehinderung habe? Wie viele Tage Zusatzurlaub stehen mir zu? Kann ich gekündigt werden?
Welche Rechte und Pflichten haben Unternehmen beim Thema „Behinderung”?
Wie kann mein Arbeitsplatz angepasst werden?
Nicht jeder Arbeitsplatz muss wegen einer Behinderung angepasst werden.
Viele Einschränkungen können aber durch technische, organisatorische, personelle und/oder qualifizierende Maßnahmen ausgeglichen werden.
Wir erklären, welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt, was Nachteilsausgleiche sind, wer dabei berät und welche finanziellen oder personellen Fördermöglichkeiten es gibt.
Wer hilft mir weiter?
Wir geben einen Überblick über verschiedene Fachstellen, Beratungsstellen und Fachkräfte, die Sie bei allen Angelegenheiten unterstützen.