Das Sozialministerium Niedersachsen erprobt das Budget für Arbeit, um mehr Menschen, die in WfbM arbeiten, in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren.
Geplant ist folgendes Verfahren (in Ausszügen):
- Der Werkstattbeschäftigte meldet den Wunsch beim örtlichen Sozialhilfeträger oder bei der zuständigen Gemeinsamen Servicestelle an.
- Der Sozialhilfeträger beauftragt den örtlich zuständigen Integrationsfachdienst (IFD) mit der Vermittlung in ein reguläres Arbeitsverhältnis und der daran anschließenden Begleitung.
- Die bisherige Vergütung an den Werkstattträger wird als persönliches Budget an den Antragsteller ausgezahlt, um sich Leistungen bei seinem künftigen Arbeitgeber einzukaufen. Diese Leistungen können in Form von Betreuung oder auch Lohnsubventionierung erbracht werden.
- Grundlage ist die Vorlage eines gültigen Arbeitsvertrages.
- Das Integrationsamt leistet neben anderen möglichen Leistungen ggf. auch Minderleistungsausgleich.
- Der IFD begleitet die Phase intensiv.
- Arbeitgeber und Budgetnehmer sind für die Beitragszahlungen in die Sozialversicherung verantwortlich.
- Im Falle eines Scheiterns ist eine Rückkehr in die Werkstatt für Menschen mit Behinderungen mit Empfehlung des Fachausschusses möglich.
Mehr Infos unter: http://www.ms.niedersachsen.de/master/C41393951_L20_D0_I674_h1.html