Sowohl für Arbeitgeber als auch für schwerbehinderte Menschen gibt es je nach Anspruchsvoraussetzung und je nach zuständigem Rehabilitationsträger unterschiedlichste Zuschüsse und Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Eine Übersicht über Zuschüsse samt Erläuterungen finden Sie in REHADAT-talentplus in den Kapiteln "Leistungen an Arbeitgeber, die Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen" und "Leistungen an schwerbehinderte Menschen" sowie in den unten aufgeführten Broschüren des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Bundesarbeitgsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH).
Zuschüsse an Arbeitgeber werden beispielsweise in folgenden Zusammenhängen gewährt:
Zuschüsse an Rehabilitanden/Menschen mit Schwerbehinderung werden beispielsweise in folgenden Zusammenhängen gewährt: