Wohnungshilfen sind finanzielle Ausgleichszahlungen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung mit dem übergeordneten Ziel, Menschen mit Behinderung zu ermöglichen, ihren Arbeitsplatz möglichst barrierefrei und selbstständig zu erreichen.
Je nach trägerspezifischem Versorgungsauftrag kommen verschiedene Leistungsträger für Wohnungshilfen in Betracht: