- Ueberbrückungsgeld
- Uebergangsgeld
- Ueberstunden
- Umschulung
- Umsetzung
- Unentgeltliche Beförderung
- Unfall
- Unfallversicherung
- Universelles Design
- Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
- Unterstützte Beschäftigung
- Urlaub
Von den Leistungen zur Teilhabe sind Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen finanzielle oder medizinische Leistungen, die unter bestimmten Voraussetzungen vom Rehabilitationsträger begleitend zu einer von ihm bewilligten Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht werden.
Hierzu gehören unterhaltssichernde Leistungen wie Übergangsgeld der Gesetzlichen Rentenversicherung oder Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld der Gesetzlichen Krankenversicherung und andere ergänzende Leistungen wie die Übernahme der Beiträge bzw. Beitragszuschüsse zu Sozialversicherungen, ärztlich verordneter Rehabilitationssport oder Funktionstraining, Reisekosten, Betriebshilfe oder Haushaltshilfe, Kinderbetreuungskosten.
Die Bundesagentur für Arbeit leistet im Rahmen der beruflichen Erstausbildung behinderter Jugendlicher und junger Erwachsener unter bestimmten Voraussetzungen ein Ausbildungsgeld.
Erwerbsfähige, hilfebedürftige behinderte Menschen erhalten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach den Bestimmungen des SGB II.
Rechtliche Grundlage der ergänzenden Leistungen: für alle Rehabilitationsträger §§ 44 ff. Sozialgesetzbuch IX; trägerspezifisch § 43 Sozialgesetzbuch V (Gesetzliche Krankenversicherung); §§ 28 ff. Sozialgesetzbuch VI (Gesetzliche Rentenversicherung), §§ 39 ff. Sozialgesetzbuch VII (Gesetzliche Unfallversicherung).
Sonstige Leistungen zur Teilhabe sind Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung, die nach § 31 Sozialgesetzbuch VI erbracht werden, sie umfassen
siehe auch
► Leistungen zur Teilhabe