Überstunden sind Arbeitsstunden, die über die vereinbarte oder betriebsübliche Arbeitszeit hinausgehen. Überstunden können von einem schwerbehinderten Arbeitnehmer verlangt werden, soweit dies im Rahmen des Direktionsrechtes erlaubt ist und solange die gesetzlich zulässige tägliche Arbeitszeit von acht Stunden nicht überschritten wird. Erst wenn dies der Fall ist, findet die Regelung des § 124 SGB IX zur Mehrarbeit Anwendung.