Überbrückungsgeld ist eine der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Mit Überbrückungsgeld wird zur Beendigung oder Vermeidung von Arbeitslosigkeit die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit gefördert, indem diese Geldleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung für die Dauer von sechs Monaten nach der Existenzgründung geleistet wird.