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Lexikon von A bis Z

Sozialmedizinische Beurteilung

Eine sozialmedizinische Beurteilung ist die Voraussetzung für Entscheidungen der Sozialleistungsträger über Leistungen zur Teilhabe anhand unterschiedlicher Rechtsgrundlagen.

Medizinische Sachverständige bzw. Gutachter beurteilen im Auftrag eines Sozialleistungsträgers krankheits- oder behinderungsbedingte Störungen und bemessen beispielsweise den Grad der Arbeitsfähigkeit, Leistungsfähigkeit, Pflegebedürftigkeit, den Grad der Behinderung (GdB) bzw. den Grad der Schädigungsfolgen (GdS).

 
 
 

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