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Schwerbehindertenausweis

Der Schwerbehindertenausweis wird vom Versorgungsamt ausgestellt, wenn der Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt. Der Ausweis dient zum einen dazu, die Schwerbehinderteneigenschaft gegenüber Behörden, Sozialleistungsträgern und Arbeitgebern nachzuweisen, und ermöglicht es schwerbehinderten Menschen zum anderen, Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen.

Die wichtigsten Merkzeichen:

  • Merkzeichen G: Der Ausweisinhaber ist in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt.
  • Merkzeichen aG: Der Ausweisinhaber ist außergewöhnlich gehbehindert.
  • Merkzeichen H: Der Ausweisinhaber ist hilflos.
  • Merkzeichen Bl: Der Ausweisinhaber ist blind.
  • Merkzeichen GI: Der Ausweisinhaber ist gehörlos.
  • Merkzeichen B: Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen.
  • Merkzeichen RF: Der Ausweisinhaber erfüllt die landesrechtlich festgelegten gesundheitlichen Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht und gegebenenfalls für Sondertarife von Telefonanbietern.
 

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