Ein Rechtsbehelf ist jedes von der geltenden Rechtsordnung in einem Verfahren zugelassene Gesuch, mit dem eine behördliche - insbesondere gerichtliche - Entscheidung angefochten werden kann - beispielsweise Einspruch, Widerspruch oder Erinnerung.
Rechtsmittel sind Rechtsbehelfe, durch die eine Partei eine gerichtliche Entscheidung prüfen lassen kann - es gibt sie in allen Verfahrensordnungen: Berufung, Beschwerde und Revision.
Die Einlegung eines Rechtsmittels hemmt den Eintritt der Rechtskraft und dient so der Fortführung des Rechtsstreits. Über das Rechtsmittel entscheidet die nächst höhere Instanz.