Seit dem 1. Januar 2008 haben Menschen mit Behinderungen Anspruch auf ein Persönliches Budget. Bei dieser neuen Art der Leistungsgewährung (keine zusätzliche Leistung) werden bislang fest definierte Dienst- und Sachleistungen der Rehabilitationsträger durch Geldleistungen oder Gutscheine an die Betroffenen ersetzt.
Mit dem Geld können behinderte Menschen sich als Käufer, Kunden oder Arbeitgeber eigenverantwortlich für individuelle Unterstützungsleistungen entscheiden.
Das Persönliche Budget wird nur auf Antrag gewährt. Er kann bei jedem Rehabilitationsträger, an den ein Anspruch besteht, oder auch bei den Gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger gestellt werden.
Persönliche Budgets werden als trägerübergreifende Komplexleistung „wie aus einer Hand“ erbracht, wenn mehrere Leistungsträger unterschiedliche Leistungen in einem Budget erbringen.
Neben allen Leistungen zur Teilhabe können auch andere Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, Leistungen der sozialen Pflegeversicherung, Leistungen der Unfallversicherung bei Pflegebedürftigkeit sowie Pflegeleistungen der Sozialhilfe in trägerübergreifende Persönliche Budgets einbezogen werden - so ist beispielweise eine Kombination aus Arbeitsassistenz und Leistungen der Pflegeversicherung sowie der Sozialhilfe möglich.
In der Budgetverordnung sind nähere Einzelheiten des Verfahrens geregelt.
Seit 2006 wird in Rheinland-Pfalz sowie seit 2008 in Niedersachsen das persönliche "Budget für Arbeit" erprobt. Dieses soll Menschen mit Behinderung, die in eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) aufgenommen werden oder bereits im Arbeitsbereich einer Werkstatt arbeiten, die Möglichkeit eröffnen, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt zu werden.
Das Budget für Arbeit ist somit kein kostenträgerübergreifendes Persönliches Budget im Sinne des Paragrafen 17 SGB IX, sondern eine Geldleistung im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB XII und der Ausgleichsabgabeverordnung. Das Budget für Arbeit gleicht die Minderleistung aus, die Werkstattbeschäftigte im Vergleich zur Arbeitsleistung nicht behinderter Menschen aufweisen.
Information des MASGFF zum persönlichen Budget für Arbeit (pdf)
Ziel des bundesweit bis 2011 laufenden Modellprojekts „JobBudget“ ist es, Menschen mit Behinderungen durch eine besondere Unterstützung Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, wobei diese Unterstützungsleistungen durch einen anderen Leistungserbringer als die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) – zumeist durch einen Integrationsfachdienst – in Anspruch genommen werden.
Weitere Infos auf der Internetseite zum Modellprojekt JobBudget
Jahresbericht Modellprojekt JobBudget (pdf)
Das seit September 2008 bis zum Frühjahr 2010 laufende Projekt "WerkstattBudget" ist ein Einzelprojekt des BMAS zur Verbreitung des Persönlichen Budgets. Es wendet sich an Menschen mit Behinderung, die in eine WfbM aufgenommen werden oder bereits im Arbeitsbereich einer Werkstatt arbeiten
Beim WerkstattBudget werden Werkstattleistungen in Einzelleistungen untergliedert, die wiederum in Module, Bausteine und Elemente unterteilt und mit Preisen versehen werden. Die Festlegung der Preise erfolgt auf der Ebene der Module und orientiert sich am individuellen Hilfebedarf – es ist dabei nicht ausgeschlossen, auch Leistungen außerhalb der Werkstatt in Anspruch zu nehmen.