Behinderte und schwerbehinderte Menschen können als Ausgleich für behinderungsbedingte Nachteile sogenannte Nachteilsausgleiche für sich in Anspruch nehmen, beispielsweise Steuervergünstigungen, gesonderte Parkplätze, Vergünstigungen bei Bussen und Bahnen oder Zusatzurlaub und Kündigungsschutz am Arbeitsplatz.
Die Nachteilsausgleiche sind abhängig vom Merkzeichen und vom Grad der Behinderung (GdB). Sowohl Merkzeichen als auch der Grad der Behinderung werden vom Versorgungsamt im Schwerbehindertenausweis eingetragen.