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Lexikon von A bis Z

Mitbestimmung

Vor dem Hintergrund, dass sich fast jede betriebliche oder unternehmerische Entscheidung auf die beschäftigten Arbeitnehmer auswirkt - beispielsweise im Zusammenhang mit Absatzplanung, neuen Produkten, Investitionen oder Rationalisierungsmaßnahmen - haben Arbeitnehmer Mitbestimmungsrechte, das heißt, dass sie durch ihre Vertreter an solchen Entscheidungen im Betrieb oder Unternehmen beteiligt sind.

Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer ist Ausdruck des demokratischen Prinzips der Gesellschaftsordnung, denn sie bedeutet auch, dass die Arbeitnehmer und ihre Gewerkschaften dazu bereit sind, Mitverantwortung zu übernehmen. Sie beruht auf dem Grundgedanken, dass demokratische Prinzipien in allen gesellschaftlichen Bereichen verankert sein müssen.

 
 
 

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