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Mehrarbeit

Mehrarbeit ist jede Arbeit, die Beschäftigte über die gesetzlich, tariflich oder vertraglich geregelte Arbeitszeit hinaus leisten.

Grundsätzlich ist ein schwerbehinderter Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet, Mehrarbeit zu leisten. Er kann nach § 124 SGB IX unbegründet vom Arbeitgeber verlangen, von der Erbringung von Mehrarbeit freigestellt zu werden. Solange diese Freistellung von der Mehrarbeit nicht ausdrücklich verlangt wurde, muss er die geforderte Mehrarbeit leisten.

Laut Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21.11.2006 sind Regelungen in Arbeitsvertragsrichtlinien, die schwerbehinderte Beschäftigte dazu verpflichten, über die normale gesetzliche Arbeitszeit hinaus Bereitschaftsdienste abzuleisten, unwirksam (9 AZR 176/06).
 

siehe auch
► Überstunden

 
 
 

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