Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind Bestandteil der Leistungen zur Teilhabe. Sie fördern die berufliche Integration bzw. Rehabilitation behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen.
Sie kommen entweder allein oder in Ergänzung vorausgegangener Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in Frage.
Sie müssen erforderlich und geeignet dazu sein, Menschen entsprechend ihrer gesundheitsbedingten Leistungsfähigkeit (wieder-)einzugliedern und ihre Teilnahme am Arbeitsleben langfristig zu sichern.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen
Bei der Auswahl der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben müssen die Eignung, Neigung und die bisherige Tätigkeit des behinderten Menschen berücksichtigt werden, aber auch die Lage und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt.
Kann der Rehabilitationsträger keine abschließende Aussage dazu treffen, welche konkreten Wege zur Eingliederung in das Erwerbsleben zweckmäßig und sinnvoll sind, kommen zur Auswahl und endgültigen Feststellung der geeigneten Leistung zuvor Maßnahmen der Eignungsfeststellung in Betracht.
In besonderen Fällen werden auch die erforderlichen Kosten für Unterkunft und Verpflegung übernommen, wenn für die Ausführung einer Leistung eine Unterbringung außerhalb des eigenen oder des elterlichen Haushalts wegen Art oder Schwere der Behinderung oder zur Sicherung des Erfolges notwendig ist.
Dazu gehört auch die Übernahme der erforderlichen Kosten, die mit der Ausführung einer Leistung in unmittelbarem Zusammenhang stehen, insbesondere für Lehrgänge, Prüfungsgebühren, Lernmittel, Arbeitskleidung und Arbeitsgerät.
siehe auch
► Leistungen zur Teilhabe
► Begleitende Hilfe im Arbeitsleben