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Lexikon von A bis Z

Langzeiterkrankung / Langzeitarbeitsunfähigkeit

Eine Langzeiterkrankung ist eine über einen längeren Zeitraum andauernde Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers.

Die Kündigung eines langzeiterkrankten Arbeitnehmers ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  • Hinsichtlich der Wiedereinsetzbarkeit des Arbeitnehmers muss eine ärztlich attestierte negative Zukunftsprognose hinsichtlich des Gesundheitszustandes des Arbeitnehmers vorliegen.
  • Es muss eine erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher oder wirtschaftlicher Belange des Arbeitgebers gegeben sein (dies kann in Störungen des Betriebsablaufes oder in wirtschaftlichen Belastungen mit Lohnfortzahlungskosten liegen) und
  • eine Abwägung der Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers muss ergeben, dass dem Arbeitgeber die Beeinträchtigung nicht mehr zuzumuten ist.


Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis wegen langandauernder Krankheit des Arbeitnehmers grundsätzlich nicht kündigen, wenn Überbrückungsmaßnahmen möglich sind wie beispielsweise:

  • Neueinstellung einer Aushilfskraft,
  • Durchführung von Überstunden oder Mehrarbeit,
  • personelle Umorganisation.



siehe auch
► Krankheitsbedingte Kündigung
► Betriebliches Eingliederungsmanagement

 
 

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