Eine Kündigung ist die einseitige Erklärung der Beendigung oder Änderung eines bestehenden Vertragsverhältnisses.
Bei der Kündigung von Arbeitsverträgen muss die Vertragspartei mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht einverstanden sein. Der Beendigungswille muss in der Kündigungserklärung eindeutig und vorbehaltlos zum Ausdruck kommen.
Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen (§ 623 BGB). Sie wird erst wirksam, wenn sie dem Vertragspartner, dem gekündigt werden soll, zugeht (§ 130 BGB).
Die Gründe für die Kündigung müssen in der Kündigungserklärung im Regelfall nicht angegeben werden.
Mehr zu einzelnen Kündigungsgründen und -formen siehe unter
► Ordentliche Kündigung
► Außerordentliche Kündigung
► Personenbedingte Kündigung / Krankheitsbedingte Kündigung
► Verhaltensbedingte Kündigung
► Betriebsbedingte Kündigung