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Kraftfahrzeughilfen

Kraftfahrzeughilfen oder Kfz-Hilfen sind eine Form der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mit dem Ziel, gesundheitsbedingte Mobilitätshemmnisse (zum Beispiel bei Wegeunfähigkeit) auszugleichen. Das Ziel ihrer Gewährung ist, Menschen ohne Wegefähigkeit zu ermöglichen, einen vorhandenen Arbeitsplatz zu erhalten oder eine neue berufliche Beschäftigung zu erlangen.

Die Voraussetzung für den Erhalt von Kraftfahrzeughilfe ist, dass Leistungsberechtigte aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft auf die Nutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen sind, um den Arbeitsplatz oder den Ort der beruflichen Bildung zu erreichen, wobei ihnen gleichzeitig nicht zugemutet werden kann, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen (schlechte oder fehlende Verkehrsanbindungen allein sind kein Leistungsgrund).

Kraftfahrzeughilfen gibt es in Form finanzieller Hilfen, insbesondere für

  • die Beschaffung eines Kraftfahrzeuges,
  • behinderungsbedingte Zusatzausstattungen bzw. Umrüstungen,
  • Leistungen zur Erlangung eines Führerscheins und
  • Beförderungskosten.


Kraftfahrzeughilfen werden einkommensabhängig gewährt (Ausnahme: gesundheitlich notwendige Zusatzausstattungen).

Die rechtliche Grundlage für Kraftfahrzeughilfen findet sich in § 33 Absatz 8 Nummer 1 SGB IX. Voraussetzungen, Art und Umfang der Leistungen sind geregelt in der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung ("Verordnung über Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation - KfzHV") vom 28.9.1987 (BGBl. I S. 2251), zuletzt geändert am 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848).

 
 
 

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