Die Beschäftigungsverhältnisse von Heimarbeitern sind im Heimarbeitsgesetz geregelt. Durch die Schutzbestimmungen des Heimarbeitsgesetzes wird dem besonderen wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis der Heimarbeitern und der daraus resultierenden Schutzbedürftigkeit Rechnung getragen.
Die Besonderheiten bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Heimarbeit werden in § 127 SGB IX geregelt.