Eine eindeutige und allgemein akzeptierte Definition für "geistige Behinderung" gibt es nicht, da Menschen mit geistiger Behinderung keine einheitliche Gruppe mit fest umschriebenen Eigenschaften bilden. Der Begriff dient als eine Art Sammelbezeichnung für vielfältige Erscheinungsformen und Ausprägungsgrade intellektueller Einschränkungen und affektiven Verhaltens.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO definiert geistige Behinderung oder auch Intelligenzminderung als Zustand von verzögerter oder unvollständiger Entwicklung der geistigen Fähigkeiten. Besonders beeinträchtigt sind dabei die Denkfähigkeit, die Sprachfähigkeit sowie motorische und sozio-emotionale Fähigkeiten.
Eine geistige Behinderung macht sich bereits im Kindes- oder Jugendalter bemerkbar – wenn geistige Fähigkeiten beim Erwachsenen oder im höheren Lebensalter verloren gehen, ist dies keine geistige Behinderung.
Eine geistige Behinderung kann sehr unterschiedlich ausgeprägt sein. Anhand des Intelligenzquotienten (IQ) wird zwischen leichter, mittelschwerer, schwerer und schwerster geistiger Behinderung unterschieden.
Etwa 85 Prozent sind der Gruppe mit leichten geistigen Behinderungen zuzuordnen. Durch entsprechende Unterstützung und Förderung können Kinder mit leichter geistiger Behinderung schulische und berufliche Fähigkeiten erwerben und erfolgreich am sozialen Leben teilnehmen.
Folgende Kriterien werden in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen bei der GdS-Beurteilung von Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung angelegt: