Menschen mit Schwerbehinderung können Darlehen oder Zinszuschüsse zur Gründung und zur Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz in Anspruch nehmen, wenn
(§ 102 Absatz 3 Nummer 1 c SGB IX in Verbindung mit § 21 SchwbAV).
Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen zum Beispiel folgende Leistungen finanziert werden: