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Erwerbsunfähigkeit

Erwerbsunfähig sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit nicht in der Lage sind, regelmäßig eine Erwerbstätigkeit auszuüben oder daraus ein Arbeitsentgelt zu erzielen, das 350 Euro übersteigt.

Seit dem 1.1.2001 können keine neuen Ansprüche auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, sondern nur noch auf Erwerbsminderung entstehen. Die Renten wegen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit wurden abgeschafft und durch die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und Rente wegen voller Erwerbsminderung ersetzt.

Für Bezieher einer Erwerbsunfähigkeitsrente nach dem Rentenrecht in der bis zum 31.12.2000 geltenden Fassung gilt das bis zu diesem Zeitpunkt geltende Recht weiterhin.

Stand: März 2012

 
 
 

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