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Lexikon von A bis Z

Einarbeitung

Die Agentur für Arbeit kann die Einarbeitung (schwer-)behinderter Menschen im Rahmen ihrer Eingliederung in Arbeit und Beruf finanziell fördern (§ 90 SGB III). Für einen erhöhten Einarbeitungsaufwand können Arbeitgeber Eingliederungszuschüsse für bis zu 24 Monate erhalten.

Stand: März 2012

 
 
 

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