Die Agentur für Arbeit kann die Einarbeitung (schwer-)behinderter Menschen im Rahmen ihrer Eingliederung in Arbeit und Beruf finanziell fördern (§ 90 SGB III). Für einen erhöhten Einarbeitungsaufwand können Arbeitgeber Eingliederungszuschüsse für bis zu 24 Monate erhalten.
Stand: März 2012