Beschäftigungsfähigkeit
Der Begriff der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) rückte in den 90er-Jahren ins Blickfeld wissenschaftlicher und politischer Aufmerksamkeit und wird seitens der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), der Europäischen Union, einzelner Nationalstaaten und Arbeitsmarktexperten als zentrale Zielgröße arbeitsmarktpolitischer Strategien, betrieblicher Personalpolitik und individueller Qualifikationsprofile genannt.
Beschäftigungsfähigkeit beschreibt die Fähigkeit einer Person, produktiv zu sein und auf der Grundlage ihrer fachlichen und Handlungskompetenzen, Wertschöpfungs- und Leistungsfähigkeit ihre Arbeitskraft anbieten zu können und damit in das Erwerbsleben einzutreten, ihre Arbeitskraft zu halten oder, wenn nötig, sich eine neue Erwerbsarbeit zu suchen.
Der Begriff umfasst Merkmale, die den Einzelnen tauglich oder untauglich für eine Beschäftigung sein lassen. Auch "Arbeitsmarktfitness" oder "Arbeitsmarktfähigkeit" und "Jobility" werden häufig als Synonyme verwendet.
Die konkreten Kompetenzen, die der Einzelne mitbringen muss, um beschäftigungsfähig zu sein, umfassen bei der Beschäftigungsfähigkeit mehr als nur Fachwissen - der Begriff umfasst darüber hinaus ein breites Spektrum an überfachlichen Kompetenzen und Einstellungen.