Berufsbildungswerk (BBW)
Berufsbildungswerke sind überbetriebliche Einrichtungen zur beruflichen Erstausbildung von behinderten Jugendlichen, die wegen ihrer Behinderung auf eine ausbildungsbegleitende Betreuung durch Ärzte, Psychologen und Pädagogen angewiesen sind und deshalb nicht betrieblich ausgebildet werden können (die Ausbildung ist häufig mit einer Internatsunterbringung verbunden).
Mit der Ausbildung wird ein Abschluss im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) angestrebt.
Bundesweit besteht ein Netz von 50 Berufsbildungswerken mit insgesamt rund 13.000 Ausbildungsplätzen.
Besondere Leistungen der Ausbildung in Berufsbildungswerken:
* Integrierte Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (IBvB)
Integrierte Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen vernetzen die schulische Bildung junger Menschen mit Behinderung mit den reha-spezifischen Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB) der Bundesagentur für Arbeit so, dass die Vorbereitung auf den Beruf an den Schulen, insbesondere an Förder- und Sonderschulen, bereits in den letzten beiden Klassen der Sekundarstufe I beginnt. Davon sollen junge Menschen mit Behinderung im Übergang Schule - Beruf erheblich profitieren.
* BvB Plus
Die BvB Plus bietet die Möglichkeit einer individuellen Ausweitung der Förderdauer der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB) der Bundesagentur für Arbeit auf bis zu 24 Monate, im Einzelfall gegebenenfalls darüber hinaus - dies insbesondere für schwer lernbehinderte und psychisch behinderte junge Menschen, soweit eine entsprechende fachliche Begründung vorliegt.
* BBW-unterstützte betrieblichen Ausbildung
Die BBW-unterstützte betriebliche Ausbildung ist eine besondere Leistung im Sinne des § 102 SGB III.
Zielgruppe sind junge Menschen, die aufgrund der Art oder Schwere ihrer Behinderung bei ihrer Ausbildung eine besondere Unterstützung benötigen. Durch das besondere reha-spezifische Angebot der BBW-unterstützten betrieblichen Ausbildung können einzelne junge Menschen mit Behinderungen ihre duale berufliche Ausbildung in Betrieben und Unternehmen der Wirtschaft absolvieren, selbst wenn ansonsten die Ausbildung in einer besonderen Einrichtung im Sinne des § 35 SGB IX erforderlich wäre.
Bestandteile der BBW-unterstützten betrieblichen Ausbildung sind
- die Eignungsfeststellung,
- ein Matching des jungen Menschen mit Behinderung mit dem jeweiligen betrieblichen Ausbildungsplatz,
- die Bearbeitung erforderlicher Anträge an Behörden und
- gegebenenfalls Krisenintervention mit einem Stab von Medizinerinnen und Medizinern, Psychologinnen, Psychologen, Sonderpädagoginnen und -pädagogen, die interdisziplinär zusammenwirken.
* Verzahnte Ausbildung
Im Rahmen der Verzahnten Ausbildung mit Berufsbildungswerken (VAmB) werden die jungen Teilnehmerinnen und Teilnehmer so frühzeitig und soweit es ihre Fähigkeiten ermöglichen, in betriebliche Arbeitsabläufe bei Wirtschaftsunternehmen integriert und dort ausgebildet.
Die Verzahnte Ausbildung zeichnet sich durch ein gezieltes reha-spezifisches Eingehen auf die besonderen Bedarfe der jungen BBW-Auszubildenden der Berufsbildungswerke aus (vergleiche § 102 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 a SGB III).
siehe auch
►Außerbetriebliche Ausbildung