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Berufsausbildungsbeihilfe

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit, die während einer beruflichen Ausbildung sowie einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme geleistet wird. Auszubildende erhalten Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist.

Für Menschen mit Behinderung gelten die gesonderten Regelungen der Berufsausbildungsbeihilfe für behinderte Menschen.

Behinderte Menschen erhalten bei Teilnahme an allgemeinen Maßnahmen der Ausbildung Berufsausbildungsbeihilfe. Ob sie während der Ausbildung, der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme, der Grundausbildung oder anderer Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder auf Ausbildungsgeld haben, kann bei der jeweiligen Beratungskraft der Bundesagentur für Arbeit erfragt werden.

 
 
 

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