Landesarbeitsgericht Hamm - Urteil vom 19.01.2007 - Aktenzeichen 13 TaBV 58/06
Leitsatz:
Die Schwerbehindertenvertretung hat keinen gesetzlichen Anspruch auf Abschluss einer Integrationsvereinbarung nach § 83 SGB IX.
Quelle: Justizportal des Landes NRW (www.justiz.nrw.de)
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Arbeitsgericht Saarlouis - Urteil vom 23.08.2005 - Aktenzeichen 1 Ca 285/05
Leitsätze:
1. Erstreckt sich der Geltungsbereich einer Integrationsvereinbarung im Sinne von § 83 SGB IX auf 'Mitarbeiter' des Unternehmens, so sind davon im Unternehmen eingesetzte Leiharbeitnehmer grundsätzlich nicht erfasst.
2. Eine Integrationsvereinbarung im Sinne von § 83 SGB IX ist ein Steuerungsinstrument und begründet grundsätzlich keine subjektiven Ansprüche schwerbehinderter Menschen.
3. Soll in einer Integrationsvereinbarung entgegen der in § 81 Absatz 2 Ziffer 2 SGB IX zum Ausdruck kommenden gesetzgeberischen Entscheidung ein subjektiver Anspruch des schwerbehinderten Menschen auf Begründung eines Arbeitsverhältnisses geschaffen werden, so muss dies eindeutig zum Ausdruck gebracht werden.
Quelle: Arbeitsgerichte Saarland (www.arbeitsgerichte.saarland.de/entscheidungen.htm)
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Landesarbeitsgericht Köln - Urteil vom 3.05.2005 - Aktenzeichen 9 TaBV 76/04
Leitsätze:
Der Betriebsrat kann die Aufstellung von personellen Auswahlrichtlinien insbesondere zur Förderung von schwerbehinderten Menschen nach § 95 Absatz 2 BetrVG verlangen, auch wenn für den Betrieb eine Integrationsvereinbarung nach § 83 SGB IX getroffen werden könnte.
Quelle: Justizportal des Landes NRW (www.justiz.nrw.de)
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(me)