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talentplus:
Die Bundesagentur für Arbeit führt seit Mai 2009 Unterstützte Beschäftigung durch. Wie viele Maßnahmen wurden seither
von der Bundesagentur bewilligt?
Bundesagentur für Arbeit:
Wir verfolgen die Entwicklung mit großer Aufmerksamkeit und sind über die bisherige Entwicklung sehr erfreut. Konkret
heißt das: Mehr als 3.500 Teilnehmer und Teilnehmerinnen haben seit Mai 2009, also seit Einführung dieses neuen
Förderungsinstrumentes, eine individuelle betriebliche Qualifizierung begonnen.
talentplus:
Und würden Sie sagen, dass dieses Förderinstrument insgesamt erfolgreich ist?
Bundesagentur für Arbeit:
Die Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten, weil der wahre Erfolg dieser Maßnahme sich ja erst dann herausstellt,
wenn die Teilnehmer nach der betrieblichen Qualifizierung ein reguläres Arbeitsverhältnis beginnen können. Darüber
erhalten wir aber zwangsläufig erst nach Abschluss der individuellen betrieblichen Qualifizierung Kenntnis. Die ersten
Ergebnisse liegen uns also erst in der zweiten Jahreshälfte 2011 vor.
Was aber sicherlich als Erfolg verbucht werden kann, ist die Tatsache, dass es gelungen ist, in dieser großen Anzahl
Arbeitgeber zu gewinnen, die einen Qualifizierungsplatz bereitstellen. Auf der Erfolgsseite ist durchaus auch zu
verbuchen, dass dieses Instrument von den Agenturen für Arbeit sehr intensiv aufgenommen und auch umgesetzt worden
ist.
talentplus:
Worin besteht der Nutzen für das Unternehmen?
Bundesagentur für Arbeit:
Der Nutzen des Unternehmens besteht darin, Arbeitskräfte zu gewinnen. Die aktuelle Arbeitsmarkt-Diskussion dreht sich
derzeit häufig um das Thema Fachkräfte, Stichwort Fachkräftemangel.
Die Arbeitswelt besteht aber nicht nur aus Fachkräften. Es gibt viele einfache Arbeiten und Assistenzaufgaben. Auch
hier sind Arbeitgeber auf Mitarbeiter angewiesen, die gute Arbeit abliefern. Durch die Unterstützte Beschäftigung
bietet sich für die Unternehmen eine neue Möglichkeit, solche Arbeitnehmer zu bekommen. Die Erfahrung zeigt, dass
gerade Menschen mit Behinderung sehr zuverlässig sind und langfristig in den Betrieben bleiben.
talentplus:
Sie meinen Arbeiten, die im klassischen Sinn Anlerntätigkeiten sind.
Bundesagentur für Arbeit:
Ja. Das Tätigkeitsspektrum liegt in der Tat im Bereich einfacher Tätigkeiten oder es sind Tätigkeiten, die von
ungelernten oder angelernten Arbeitnehmern ausgeübt werden können. Solche Tätigkeiten gibt es in großer Vielfalt und
es wird sie auch weiterhin geben. Einige Betriebe gehen inzwischen sogar wieder dazu über, die Fachkräfte von
Assistenzaufgaben zu entlasten und dafür wieder eigene Arbeitsplätze einzurichten.
Hinzu kommt noch ein weiterer Vorteil: Durch die individuelle Qualifizierung im Betrieb erfolgt bereits eine gezielte
Vorbereitung auf die spätere Beschäftigung, so dass eine betriebliche Einarbeitungsphase in der Regel nicht
erforderlich ist.
talentplus:
Kann jeder Arbeitgeber mitmachen oder sind dem Ganzen Grenzen oder Rahmen gesetzt, wie zum Beispiel Betriebsgröße oder
Branchenzugehörigkeit?
Bundesagentur für Arbeit:
Nein, da gibt es überhaupt keinerlei Beschränkungen. Wichtig ist auch nicht die Betriebsgröße; gerade kleinere Firmen
sind vielfach eher in der Lage, auf die besonderen Belange unterstützt Beschäftigter einzugehen, denn das ist ja die
große Herausforderung für den Arbeitgeber: sich auf die Belange und Bedürfnisse einer Einzelperson einzustellen.
talentplus:
Woher kommen die Menschen denn und welchen Förderbedarf haben sie? Ist es so, dass sie im Vorfeld bereits ein
Förderungssystem durchlaufen haben?
Bundesagentur für Arbeit:
Auch hier gibt es keine starren Schubladen. Sowohl von den Behinderungseinschränkungen wie auch vom bisherigen
Berufsverlauf her gibt es keine bestimmten Vorgaben. Das Gesetz spricht von besonderem Unterstützungsbedarf, das
heißt, hier ist wirklich die individuelle Situation des Teilnehmers und die Auseinandersetzung mit der individuellen
Lebenssituation zu sehen. Letztlich geht es darum, für jeden Einzelfall die genau richtige Lösung zu erarbeiten und zu
finden. Bisherige Beobachtungen zeigen aber, dass viele der Teilnehmer bereits während ihrer Schulzeit besondere
Unterstützung benötigt und erhalten haben.
talentplus:
Wie kommen die Menschen in den Betrieb? Kann der Arbeitgeber auch einen Teilnehmer oder eine Teilnehmerin
vorschlagen?
Bundesagentur für Arbeit:
Ja, auch das ist möglich. Die betriebliche Qualifizierung ist allerdings so angelegt, dass für die betroffenen Menschen
mit Behinderungen gezielt ein Betrieb vom Träger gesucht wird, um ihn dort am Arbeitsplatz zu trainieren. Ein Job-Coach
kümmert sich um den Teilnehmer im Betrieb und unterstützt damit auch das betriebliche Umfeld. Häufig sind Abläufe oder
Veränderungen mit dem Betrieb abzustimmen.
Die erste Herausforderung ist daher, in einem Unternehmen einen Qualifizierungsplatz zu finden mit dem erklärten Ziel,
dass nach der intensiven Trainingsphase auch eine dauerhafte Beschäftigung möglich wird.
talentplus:
Sie sprachen eben von einem Träger. Wer ist das, wer steckt dahinter?
Bundesagentur für Arbeit:
Das können Integrationsfachdienste sein, die ja schon bisher mit der Vermittlung und auch bei der Arbeitsplatzsicherung
von schwerbehinderten Menschen aktiv sind. Das sind aber auch Rehabilitations-Einrichtungen wie Berufsförderungswerke,
Berufsbildungswerke oder Werkstätten für behinderte Menschen. Es sind aber auch andere regionale Einrichtungen aktiv,
die im Bereich der allgemeinen Bildungsmaßnahmen tätig sind. Es ist insgesamt ein buntes Bild unterschiedlicher Träger,
die aber einen gemeinsamen Nenner haben: Sie verfügen über das nötige Know-how bei der betrieblichen Integration von
Menschen mit Behinderung.
talentplus:
Das heißt, der Arbeitgeber kann sich direkt an den Träger wenden. Der normale Weg ist aber der umgekehrte, die
Einrichtung, also der Träger, wendet sich an den Arbeitgeber.
Bundesagentur für Arbeit:
Das ist genau der richtige Weg. Der Träger kennt die Teilnehmer und den regionalen Arbeitsmarkt und weiß, welche
Arbeitgeber in Betracht kommen. Für Arbeitgeber, die einen Qualifizierungsplatz anbieten möchten, ist es nahe liegend,
sich direkt mit dem Träger oder mit dem Reha-Beratern der Agentur für Arbeit in Verbindung zu setzen.
talentplus:
Entstehen dem Arbeitgeber Kosten?
Bundesagentur für Arbeit:
Nein. Der Arbeitgeber stellt lediglich den Qualifizierungsplatz zur Verfügung. Das bedeutet, er schließt mit dem
Teilnehmer kein Arbeitsverhältnis. Auch wenn keine Vergütung gezahlt wird, investiert der Betrieb Zeit und Betreuung –
mit Unterstützung des Job-Coachs.
talentplus:
Besteht ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Träger?
Bundesagentur für Arbeit:
Nein, es besteht überhaupt kein Arbeitsverhältnis. Die Teilnehmer einer individuellen betrieblichen Qualifizierung
bekommen, wie andere Teilnehmer an Aus- oder Weiterbildungsmaßnahmen, Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit.
talentplus:
Und wie ist der Teilnehmer während der betrieblichen Qualifizierung versichert?
Bundesagentur für Arbeit:
Teilnehmer an Reha-Maßnahmen sind über den zuständigen Rehabilitationsträger, zum Beispiel die Bundesagentur für
Arbeit, kranken-, renten- und unfallversichert. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden nicht gezahlt.
talentplus:
Was ist, wenn der behinderte Mensch eine spezielle Arbeitsplatzausstattung, zum Beispiel technische Hilfsmittel,
benötigt? Wer plant die Arbeitsplatzausstattung und wer finanziert sie?
Bundesagentur für Arbeit:
Eine Arbeitsplatzausstattung kann gefördert werden. Damit ist nicht die Komplettausstattung eines Arbeitsplatzes
gemeint. Die Förderung beinhaltet die Hilfen, die der oder die Betroffene behinderungsbedingt für die Berufsausübung
benötigt.
talentplus:
Im Idealfall wird der Teilnehmer anschließend fest eingestellt. Sollte der Arbeitnehmer die Arbeit doch nicht voll
schaffen, kann der Arbeitgeber dann Hilfen - auch finanzielle Hilfen - in Anspruch nehmen?
Bundesagentur für Arbeit:
Ja, solche Möglichkeiten stehen zur Verfügung. Das neue Instrument der Unterstützten Beschäftigung beinhaltet neben der
individuellen betrieblichen Qualifizierung als weiteres Element die Berufsbegleitung. Sie hat das Ziel, das
Arbeitsverhältnis zu stabilisieren und langfristig zu sichern. Wenn Probleme am Arbeitsplatz auftreten, kann auf
externe Angebote bis hin zum Job-Coaching zurückgegriffen werden. Dies kann von den Integrationsämtern, im Rahmen der
Berufsbegleitung, finanziert werden.
Für den Arbeitgeber und auch für die Betroffenen vielfach von größerer Bedeutung ist die Möglichkeit, eine
Minderleistung am Arbeitsplatz auch finanziell auszugleichen. Dafür stehen entsprechende Förderungsmöglichkeiten
seitens der Integrationsämter im Rahmen der begleitenden Hilfe zur Verfügung. Voraussetzung ist, und dies gilt auch für
die Inanspruchnahme der Berufsbegleitung, dass es sich um anerkannte Schwerbehinderte handelt. Es muss also ein Grad
der Behinderung von mindestens 50 oder eine Gleichstellung seitens der Agentur für Arbeit vorliegen.
talentplus:
Was generell für die Qualifizierungsmaßnahme nicht gilt, oder?
Bundesagentur für Arbeit:
Bei den Maßnahmen der individuellen betrieblichen Qualifizierung haben wir in der Tat eine andere Ausgangssituation.
Entscheidend ist hier, ob jemand wegen seiner Behinderung besonderen Unterstützungsbedarf zur beruflichen Eingliederung
hat. Der Grad der Behinderung spielt dabei keine Rolle.
talentplus:
Vielen Dank für das Gespräch.
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