Wenn Sie nach dem Ende Ihrer Ausbildung oder Ihres Studiums Probleme haben, eine Beschäftigung zu finden, können Sie die Wartezeit mit einem Praktikum sinnvoll überbrücken.
Sie sollten allerdings bedenken, dass Sie mit einer abgeschlossenen Ausbildung oder einem abgeschlossenen Studium bereits eine anerkannte Berufsqualifikation erworben haben. Daher sollten Sie Ihr Praktikum möglichst bei einem Arbeitgeber absolvieren, bei dem auch die Aussicht auf eine anschließende Übernahme in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis besteht.
Während eines vorgeschalteten Praktikums können Sie Ihren Arbeitgeber davon überzeugen, dass Sie den Aufgaben und Anforderungen in Ihrem Arbeitsbereich gewachsen sind.
Alternativ sollte zusammen mit dem künftigen Arbeitgeber die Möglichkeit geprüft werden, statt eines Praktikumsvertrages einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag oder eine Probebeschäftigung abzuschließen.
Ein Praktikum nach dem erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung oder eines Studiums kann für das weitere Berufsleben auch sinnvoll sein,
Ein Praktikum soll berufliche Kenntnisse vermitteln und der beruflichen Orientierung dienen. Es hilft betriebliche Abläufe kennen zu lernen und eine Vorstellung von der Arbeit in einem Berufsfeld zu erhalten. Bei einem Praktikum soll das Lernen und nicht die Erbringung von Arbeitsleistungen im Vordergrund stehen. Allerdings ist der Status der Praktikanten, anders als bei Auszubildenden, nicht eindeutig gesetzlich definiert.
Weitere Hintergrundinformationen rund um das Thema Praktikum (zum Beispiel: Rechte und Pflichten während des Praktikums; wann haben Praktikanten Anspruch auf Zahlung einer Vergütung oder Anspruch auf Urlaub etc.) finden Sie auf den Internetseiten des Deutschen Gewerkschaftsbundes.
Für die individuelle Beratung und Vermittlung von behinderten und schwerbehinderten Menschen bei der Suche nach einem Arbeitsplatz sind die Reha-Teams der Agentur für Arbeit und die Integrationsfachdienste zuständig.
Integrationsfachdienste sind im gesamten Bundesgebiet eingerichtet, so dass in jedem Bezirk einer Agentur für Arbeit mindestens ein solcher Dienst vorhanden ist. Die Berater dort haben Kontakte zu einer Vielzahl von Betrieben und helfen Ihnen dabei eine Arbeitsstelle zu finden.
Interessierte Betriebe und Arbeitgeber werden von den Beratern über passende Einsatzmöglichkeiten, finanzielle Fördermöglichkeiten und bei allen weiteren Fragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung behinderter und schwerbehinderter Menschen aufgeklärt.
Können die Berater der Agentur für Arbeit und des Integrationsfachdienstes einem behinderten oder schwerbehinderten Menschen keine Arbeitsstelle anbieten, vermitteln sie ihm zur Überbrückung häufig eine geeignete Praktikumsstelle - wenn möglich, mit der Option auf eine spätere Beschäftigungsübernahme. Über vorgeschaltete Praktika können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber in aller Ruhe kennen lernen.
Behinderte und schwerbehinderte Menschen mit einem besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender Betreuung können während der Einarbeitungsphase am neuen Arbeitsplatz vom Integrationsfachdienst bis zu sechs Monaten nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses begleitet werden.
Im Internet werden zahlreiche Praktikumsbörsen angeboten, wo Sie sich über aktuelle Stellenangebote informieren können.
(na)