Der Schritt in die Selbständigkeit ist auch für schwerbehinderte Menschen eine Möglichkeit zur Teilhabe am Arbeitsleben und kann durch die Gründung eines eigenen Unternehmens oder durch eine Beteiligung an einem bereits bestehenden Unternehmen erfolgen. Das Ziel ist dabei die Schaffung eines eigenen Arbeitsplatzes.
Sie sollten, um die Chancen einer Selbständigkeit bzw. Existenzgründung zu nutzen und um das Risiko des Scheiterns zu vermeiden, über folgende Voraussetzungen verfügen:
Einige Praxisbeispiele zum erfolgreichen Schritt in die Selbständigkeit finden Sie hier bei REHADAT.
Agentur für Arbeit
Die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit (siehe unter "Kontaktadressen" - rechte Spalte) beraten Sie in Bezug auf die Existenzgründung und Fördermöglichkeiten (für Bezieher des Arbeitslosengeldes I und II). Sie informieren Sie auch, ob und wo sich in Ihrer Nähe ein Existenzgründungszentrum befindet.
Das Onlineportal der Bundesagentur für Arbeit bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit (über das Menü „Sie suchen“), nach Angeboten zur Selbständigkeit zu recherchieren.
Integrationsamt
Das Integrationsamt (siehe unter "Kontaktadressen" - rechte Spalte) kann schwerbehinderte Menschen, durch ein Darlehen oder Zinszuschüsse zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz, fördern.
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Darüber hinaus können schwerbehinderte Menschen weitere finanzielle Leistungen erhalten, zum Beispiel für technische Arbeitshilfen, Arbeitsassistenz, Maßnahmen zur Fort- und Weiterbildung sowie für eine behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes.
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Hinweis:
Vom Integrationsamt werden nur Existenzgründungen mit überzeugendem Businessplan und Aussicht auf Erfolg gefördert. Entsprechende Anträge auf Förderung werden deshalb intensiv geprüft, um ein Scheitern, eine Insolvenz und Verschuldung der Existenzgründer zu vermeiden.
Initiativen, Projekte und Dienstleister
Neben der Agentur für Arbeit und dem Integrationsamt gibt es noch andere Ansprechpartner, die Unternehmensgründer bei der Entwicklung eines geeigneten Geschäftsmodells beraten (siehe unter "Existenzgründung" - rechte Spalte).
(vh)