Durch eine entsprechende Gestaltung
können die beruflichen Anforderungen an Ihre Fähigkeiten angepasst werden – also Ihre behinderungsbedingten Einschränkungen ausgeglichen werden.
Was ist machbar oder nicht? Bei dieser Frage erhalten Sie zum Beispiel Unterstützung vom Reha-Team der Agentur für Arbeit oder dem Integrationsfachdienst. Das Reha-Team kann dabei zur Klärung die entsprechenden Fachdienste (Technischer Beratungsdienst usw.) der Agentur für Arbeit einbeziehen (entsprechende Ansprechpartner finden Sie unter "Kontaktadressen" - rechte Spalte).
Eine Auswahl von Praxisbeispielen zur behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen für selbständige Unternehmer finden Sie hier bei REHADAT.
Sobald Kosten durch die behinderungsgerechte Gestaltung zur beruflichen Teilhabe entstehen, ist eine entsprechende Förderung möglich.
(vh)