Wenn Ihre Leistungsfähigkeit durch Ihre Behinderung so stark eingeschränkt ist, dass Sie im Moment oder auf Dauer keine Aussicht auf eine Arbeitsstelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben, können Sie an einer berufsbildenden Qualifizierungsmaßnahme in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) teilnehmen.
Die WfbM hat die Aufgabe, Sie so zu qualifizieren, dass Sie anschließend eine feste Beschäftigung in der Werkstatt oder einfache Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben können. Nur sehr wenigen behinderten Menschen gelingt aber der Absprung aus der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Die Bildungsmaßnahmen finden im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich der WfbM statt und dauern maximal 27 Monate.
Während dieser Maßnahmen stehen den behinderten Teilnehmern soziale und begleitende Fachdienste zur Verfügung. Diese stellen die medizinische, pädagogische, psychologische und soziale Betreuung der behinderten Beschäftigten sicher.
Ausgebildet werden die Beschäftigten von Mitarbeitern, die neben einer berufsfachlichen Ausbildung auch eine sonderpädagogische Zusatzqualifikation erworben haben.
Im Eingangsverfahren wird geklärt, ob die WfbM die geeignete Einrichtung für den behinderten Teilnehmer ist. Es wird ein Eingliederungsplan erstellt, der u. a. Aussagen über die erforderlichen Fördermaßnahmen und die beruflichen Perspektiven enthält.
Dauer: bis zu drei Monate
Der anschließend folgende Berufsbildungsbereich gliedert sich in einen Grund- und Aufbaukurs, in denen berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden (zum Beispiel: Umgang mit verschiedenen Werkstoffen, Werkzeugen und Maschinen). Die Teilnehmer lernen die unterschiedlichen Arbeitsfelder der WfbM kennen. Sie werden regelmäßig zu ihren Berufswünschen befragt und an den Entscheidungen über ihren individuellen Qualifizierungsweg mit einbezogen.
Neben den beruflichen Fähigkeiten, werden im Berufsbildungsbereich auch das Leistungsvermögen, die Persönlichkeit und das Sozial- und Arbeitsverhalten des behinderten Teilnehmers gefördert.
Dauer: Grund- und Aufbaukurs jeweils zwölf Monate
Wenn nach dem Berufsbildungsbereich eine Vermittlung in einen Betrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht möglich ist, erfolgt in der Regel eine unbefristete Anstellung in dem Arbeitsbereich der Werkstatt.
Die behinderten Beschäftigten erhalten einen Werkstattvertrag und ein monatliches Entgelt und sind kranken-, unfall-, pflege- und rentenversichert. Das monatliche Entgelt richtet sich nach der individuellen Leistungsfähigkeit der Beschäftigten und den Erlösen der Werkstätten. Im Jahr 2005 verdiente ein Werkstattbeschäftigter im Arbeitsbereich im Durchschnitt rund 155 Euro.
Die meisten Werkstätten verfügen im Arbeitsbereich über ein breites Angebot an Beschäftigungsmöglichkeiten. Die Arbeitsplätze sind individuell gestaltet und den Bedürfnissen, Interessen und Neigungen der behinderten Erwachsenen angepasst. Die Tätigkeitsfelder reichen von einfachen Montage- und Verpackungsarbeiten, über Garten- und Landschaftspflege, bis hin zu anspruchsvollen EDV-Dienstleistungen. Viele Werkstätten stellen auch Eigenprodukte, wie zum Beispiel Textilien, Möbel, Holzspielwaren oder Kunsthandwerk, her.
Für schwerst- und mehrfach behinderte Menschen, die mit den Tätigkeiten im Arbeitsbereich der Werkstatt überfordert sind, gibt es in den WfbM häufig spezielle Förder- und Betreuungsbereiche. Einige Werkstätten verfügen auch über Tagesförderstätten. Die schwerbehinderten Menschen erhalten dort eine besonders intensive Begleitung, Förderung und Pflege. Die Vermittlung von Tagesstruktur und lebenspraktischen Fähigkeiten nimmt neben leichten Produktionsarbeiten einen wesentlichen Teil der Arbeit in diesem Bereich ein.
Aufnahme in die WfbM
Es gibt in Deutschland über 720 (Haupt-)Werkstätten mit knapp 300.000 Beschäftigten.
Aufgaben der WfbM
Der Hauptauftrag der Werkstätten ist die Rehabilitations- und Integrationsaufgabe. Den behinderten Menschen soll die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht werden. Die Werkstätten sollen aber auch nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen geführt werden. Die Werkstätten müssen Kunden aus Industrie, Handel und öffentlicher Hand gewinnen, die bei ihnen Waren und Dienstleistungen anfordern. Von den erzielten Gewinnen wird den Beschäftigten im Arbeitsbereich ein Entgelt gezahlt.
Um die behinderten WfbM-Mitarbeiter an den allgemeinen Arbeitsmarkt heranzuführen, bieten die Werkstätten zunehmend Beschäftigungsmöglichkeiten außerhalb der Werkstatt an.
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(na)