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Weise ich den Arbeitgeber auf finanzielle Fördermöglichkeiten hin?

Häufig sind Arbeitgeber nicht über mögliche finanzielle Förderungen informiert. Dann kann es Sinn machen, den zukünftigen Chef auf diese Möglichkeiten hinzuweisen.

Ob eine Förderung möglich ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Es ist daher wichtig, dass Sie sich im Vorfeld mit einem Mitarbeiter des Reha-Teams bei der Agentur für Arbeit oder des Integrationsfachdienstes besprechen. Dort erfahren Sie, welche Leistungen Ihr Arbeitgeber in Ihrem Fall beantragen kann.

Ausgleichsabgabe sparen?

Unternehmen, die im Durchschnitt mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigen, müssen laut Gesetz mindestens fünf Prozent schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Tun sie dies nicht, wird eine so genannte Ausgleichsabgabe fällig, die je nach Betriebsgröße beträchtlich hoch sein kann.

Wenn Sie Ihre Schwerbehinderung dem Arbeitgeber mitteilen, kann er bei Ihrer Einstellung ggf. Kosten einsparen.


(ku)

 
 

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