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Die Bewerbung

Behinderung ansprechen ja oder nein?

Generell wird die Einschätzung vertreten, dass Sie Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verschlechtern, wenn Sie Ihre Behinderung im Anschreiben erwähnen. Es wird allerdings empfohlen, eine sichtbare körperliche Behinderung spätestens im persönlichen Gespräch offen anzusprechen.

Sie müssen Ihre Behinderung oder Schwerbehinderung gegenüber dem Arbeitgeber nicht offen legen. Auch ist es dem Arbeitgeber nicht erlaubt nach der Behinderung zu fragen. Mit einer Ausnahme: steht die Einschränkung in einem direkten Zusammenhang zu der Fähigkeit den geforderten Job pflichtgemäß auszuüben, ist die Frage berechtigt oder ein Hinweis Ihrerseits notwendig. Die Richtlinien hierzu sind im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) festgeschrieben.

In allen anderen Fällen bleibt es Ihnen überlassen, ob Sie Ihre Behinderung erwähnen. Wenn Sie dies tun, sollten Sie deutlich machen, dass Ihre Arbeitsfähigkeit nicht eingeschränkt ist bzw. mit welchen (technischen) Hilfsmittel Sie eine Einschränkung ausgleichen können.

  • Stellen Sie immer Ihre Fähigkeiten in den Mittelpunkt. Letztlich interessiert den Arbeitgeber, ob Sie den Job erledigen können oder nicht.
  • Wollen Sie die Behinderung ansprechen, erwähnen Sie dies im Lauf des Gesprächs, also nicht ganz am Anfang oder am Ende.
  • Haben Sie bereits Ihre Behinderung im Anschreiben erwähnt, wird der Arbeitgeber wissen wollen, wie Sie evtl. Einschränkungen ausgleichen.

 

Wichtig:
Das Reha-Team der Agentur für Arbeit oder der Integrationsfachdienst berät Sie bei allen Fragen zum Thema. Sie erhalten Unterstützung bei der Erstellung der Bewerbungsunterlagen, bei der Vorbereitung zum Bewerbungsgespräch und bei Fragen zum Arbeitsvertrag. Die Integrationsfachdienste bieten darüber hinaus eine aktive Begleitung bis zum Ende der Probezeit an. (siehe unter "Kontaktadressen" - rechte Spalte).

Vorteile, die Sie haben, wenn Sie Ihre Behinderung erwähnen

Rechtsfolgen für Ihr Arbeitsverhältnis ergeben sich erst, wenn eine Schwerbehinderung bzw. eine Gleichstellung anerkannt ist.

 

 

(ku)

 
 

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