Im Rahmen eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) sollten Arbeitgeber eine Stufenweise Wiedereingliederung in Betracht ziehen.
Die Stufenweise Wiedereingliederung (auch „Hamburger Modell“) ist eine Maßnahme der medizinischen Rehabilitation und soll arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach längerer schwerer Krankheit schrittweise unter ärztlicher Aufsicht wieder an die volle Arbeitsbelastung gewöhnen und so den Wiedereinstieg in den alten Beruf erleichtern.
Die Stufenweise Wiedereingliederung kommt für Mitarbeiter als Leistung der gesetzlichen Kranken- oder Rentenversicherung in Frage, die aufgrund länger andauernder schwerer Erkrankung arbeitsunfähig sind (mehr zu den Zuständigkeitsvoraussetzungen der Rehabilitationsträger siehe "Stufenweise Wiedereingliederung" im Lexikon).
Sie ist eine sinnvolle Maßnahme für arbeitsunfähige Mitarbeiter, die nach Feststellung eines Arztes ihre bisherige Tätigkeit wieder teilweise verrichten können. Durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Arbeit können sie voraussichtlich besser in das Erwerbsleben eingegliedert werden.
Rechtsgrundlagen: § 74 Sozialgesetzbuch V; § 28 Sozialgesetzbuch IX
Der Mitarbeiter, der auf freiwilliger Basis an der Stufenweisen Wiedereingliederung beteiligt ist, wird nach seiner Erkrankung schrittweise an die volle Arbeitsbelastung möglichst am bisherigen Arbeitsplatz herangeführt.
Während dieser Zeit gilt der Mitarbeit arbeitsunfähig im Sinne des Krankenversicherungsrechts und erhält Krankengeld von der Krankenkasse bzw. Übergangsgeld vom Rentenversicherungsträger (mehr zu den Zuständigkeitsvoraussetzungen der Rehabilitationsträger siehe "Stufenweise Wiedereingliederung" im Lexikon).
Der Mitarbeiter hat keinen Rechtsanspruch auf eine Stufenweise Wiedereingliederung. Kann der Arbeitgeber begründen, dass der betroffene Mitarbeiter nicht zu den Bedingungen beschäftigt werden kann, die der behandelnde Arzt empfiehlt, ist eine Stufenweise Wiedereingliederung nicht durchführbar.
Der behandelnde Arzt stellt fest, dass der betroffene Mitarbeiter seine bisherige Tätigkeit - zumindest teilweise - wieder verrichten kann. Der Mitarbeiter stimmt einer Stufenweisen Wiedereingliederung zu.
Zur allmählichen Heranführung an die volle Arbeitsbelastung wird in Abstimmung mit allen beteiligten Akteuren ein Stufenplan erarbeitet, in dem die schrittweise Wiedereinführung in die bisherige Tätigkeit bis zum Erreichen der vollständigen Arbeitsfähigkeit festgelegt wird. Als Grundlage hierfür dienen ärztliche Befundunterlagen und evtl. Ergebnisse einer Gefährdungsbeurteilung. In der Regel dauert eine Stufenweise Wiedereingliederung zwischen sechs Wochen und sechs Monaten.
Haben alle beteiligten Akteure dem Stufenplan zugestimmt, kann die Stufenweise Wiedereingliederung beginnen. Der behandelnde Arzt überprüft ihren Verlauf in medizinischer Hinsicht.
Wird die Arbeitsunfähigkeit bereits vor dem Ablauf des im Stufenplan vorgesehenen Zeitraumes für beendet erklärt, gilt die Stufenweise Wiedereingliederung von diesem Zeitpunkt an als abgeschlossen.
(ml)