Es ist zwar der ungewöhnlichere Weg, dennoch können Sie Ihren Arbeitgeber, Ihren Rehabilitationsträger (bei der Gemeinsamen Servicestelle) oder im Falle einer Schwerbehinderung Ihr Integrationsamt auch von sich aus auf ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ansprechen, wenn
Die örtliche Servicestelle/das Integrationsamt wird prüfen, ob in Ihrem Falle Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht kommen.
(ml)