Die verschiedenen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen der beruflichen Rehabilitation werden von privaten Bildungsträgern, staatlichen Fachschulen, Betrieben und Berufsförderungswerken durchgeführt.
In der Regel werden die Bildungsmaßnahmen am Wohnort oder in Wohnortnähe durchgeführt. Eine stationäre Unterbringung in den Berufsförderungswerken erfolgt, wenn der Rehabilitand durch die Art und Schwere seiner Behinderung auf die medizinischen, psychologischen oder sozialen Dienste angewiesen ist, die von den Ausbildungsstätten angeboten werden.
Fehlen für eine Bildungsmaßnahme noch bestimmte Grundkenntnisse, können behinderte Menschen an einer Berufsvorbereitungsmaßnahme teilnehmen. Sie können stundenweise oder in Vollzeitförderung durchgeführt werden. Hierzu gehören:
Hierzu gehören die berufliche Fortbildung und die Umschulung. Vorhandene berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten werden erweitert und neues Wissen erlangt.
Die erste zu einem Bildungsabschluss führende berufliche Bildungsmaßnahme. Hierzu gehören
Trainingsmaßnahmen:
Mittels spezieller Trainingsmaßnahmen können verschiedene Kenntnisse und Fähigkeiten erworben oder aufgefrischt werden, die die Aufnahme einer Arbeit erleichtern oder den Abschluss einer Aus- oder Weiterbildung fördern.
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(me)