Die Integrationsfachdienste sind wichtige Ansprechpartner für behinderte und schwerbehinderte Arbeitnehmer. Sie arbeiten im Auftrag der Integrationsämter, der Arbeitsagenturen oder anderer Rehabilitationsträger. Sie werden als Dienste Dritter angeboten und sind zum Beispiel bei den Wohlfahrtsverbänden angesiedelt.
Zu den Aufgaben der Integrationsfachdienste gehört es, vorhandene Arbeits- und Ausbildungsplätze durch qualifizierte Betreuung und Beratung zu sichern und die Suche nach geeigneten Arbeitsplätzen zu unterstützen. Sie helfen beispielsweise schwerbehinderten Menschen mit einem besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender Betreuung.
Neben dieser fachlichen Beratung und Unterstützung klären die Integrationsfachdienste alle in Betracht kommenden Leistungen ab, bieten individuelle arbeitsbegleitende Hilfen und unterstützen (schwer)behinderte Arbeitnehmer bei der Einarbeitung.
Auch behinderte Menschen, insbesondere seelisch behinderte und von einer psychischen Behinderung bedrohte Menschen, können sich an Integrationsfachdienste mit der Bitte um Unterstützung wenden.
mehr zum Thema Integrationsfachdienst (Lexikon)
Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung (BAG UB): Integrationsfachdienst - Ziele und Aufgaben
(me)