Seit Inkrafttreten des Sozialgesetzbuches Neuntes Buch im Juni 2001 besitzen behinderte Menschen das Recht auf umfassende Beratung und Information aus einer Hand. Zu diesem Zweck wurde vom Gesetzgeber die Einrichtung der Gemeinsamen Servicestellen für Rehabiliation angeordnet.
Der Aufgabenbereich der Servicestellen kann klar umschrieben werden: Koordination aller Leistungen der Sozialversicherungs- und Rehabilitationsträger einer behinderten oder von einer Behinderung bedrohten Person. Darüber hinaus agieren die Mitarbeiter nach dem Kodex, keinen Ratsuchenden abzuweisen.
Die Servicestellen
Sie sind keine Leistungsträger und haben selber keinen Einfluss auf die Bewilligung von Leistungen. Juristische Beratungen, wie die Formulierung von Widersprüchen, werden von den Servicestellen nicht erbracht.
Die Servicestellen bieten behinderten Menschen einen für sie zugeschnittenen Beratungs- und Koordinationsservice. Sie sind organisatorisch den einzelnen Rehabilitationsträgern zugeordnet, ihre Beratung und Unterstützung erfolgt jedoch trägerübergreifend und neutral.
Lesen Sie im Lexikonartikel mehr über die Gemeinsamen Servicestellen
(me)