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Zuschüsse bei Kauf eines Kraftfahrzeuges

Was kann gefördert werden?

  • Kauf eines Kraftfahrzeuges
  • Behinderungsbedingte Zusatzausstattung
  • Erwerb einer Fahrerlaubnis
  • Zuschüsse zu Reparaturkosten und Beförderungsdienste

Wie hoch kann gefördert werden?

Die Höhe der Zuschüsse ist einkommensabhängig.

Der Zuschuss zum Kaufpreis ist bis zu einer Höhe von 9500 Euro möglich. In Ausnahmefällen kann ein höherer Zuschuss gewährt werden, wenn die Art und Schwere der Behinderung ein größeres Fahrzeug erfordert. Eine erneute Förderung kann in der Regel erst nach fünf Jahren erfolgen.

Für den Umbau eines Fahrzeuges oder für Reparaturen erfolgt in der Regel eine volle Kostenübernahme.

Zuschüsse zur Fahrerlaubnis werden für behinderungsbedingte Untersuchungen, Ergänzungsprüfungen und Eintragungen in vorhandene Führerscheine in voller Höhe gewährt.

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?

  • Das Fahrzeug muss zum Erreichen des Arbeits- oder Ausbildungsortes notwendig sein.
  • Es muss behinderungsgerecht ausgestattet sein.
  • Die notwendige behinderungsgerechte Zusatzausstattung muss ohne unverhältnismäßigen Mehraufwand möglich sein.
  • Der Verkehrswert eines Gebrauchtwagens muss mindestens 50 Prozent des Neuwagenpreises betragen.  


(ku)

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