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Zuschüsse zu Hilfsmitteln

Was kann gefördert werden?

Neben den Technischen Arbeitshilfen werden auch Kosten für Hilfsmittel übernommen, die

  • zur Berufsausübung notwendig sind,
  • zur Teilnahme an einer Leistung zur Teilhabe notwendig sind,
  • zur Erhöhung der Sicherheit auf dem Arbeitsweg und am Arbeitsplatz erforderlich sind.

Hierzu kann beispielsweise das Mobilitätstraining zählen oder das Hinzuziehen eines Gebärdensprachdolmetschers, aber auch die Kostenübernahme für ein Kraftfahrzeug.

Ob die Kosten als Technische Arbeitshilfe oder als Hilfsmittel (Rechtsgrundlage ist hier der § 33, Absatz 8, Nummer 5 des SGB IX) übernommen werden, entscheiden die Rehabilitationsträger.

Es ist wichtig, dass Sie gemeinsam mit den Fachkräften Ihren Bedarf klären. 

Wie hoch kann gefördert werden?

Prinzipiell ist ein Zuschuss bis zur vollen Höhe der Kosten möglich.

Persönliches Budget:
Beachten Sie bitte auch, dass Sie an Stelle der Sachleistung auch ein sogenanntes Persönliches Budget erhalten können (die Antragstellung kann bei den Gemeinsamen Servicestellen erfolgen).

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?

Es darf sich bei dem Hilfsmittel nicht um eine medizinische Leistung handeln. Weiter darf keine Verpflichtung von Seiten des Arbeitgebers bestehen, das Hilfsmittel zu beschaffen. Ob dies der Fall ist, entscheiden die Fachkräfte bei den zuständigen Rehabilitationsträgern.

 

(ku)

Kontaktadressen

Die Rehabilitationsträger haben Gemeinsame Servicestellen eingerichtet, an die Sie sich wenden können.

Rechtsgrundlagen

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Hinweis

Beachten Sie auch den Eingangsartikel bei REHADAT-talentplus:

 
 

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