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Das Portal zu Arbeitsleben und Behinderung

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Kostenübernahme bei Einstellung einer persönlichen Assistenz

Was kann gefördert werden?

Schwerbehinderte Menschen können an ihrem Arbeitsplatz durch eine Arbeitsassistenz unterstützt werden. Die Arbeitsassistenz ist eine Hilfskraft, die nach Ihren Anweisungen Hilfestellung bei Tätigkeiten gibt, die Sie wegen Ihrer Behinderung nicht selbst durchführen können.

  • Wichtig ist, dass der behinderte Mensch die Fachkraft ist und die eigentliche Arbeit erledigt.

Sie können die Person selbst auswählen und anstellen. Sie sind in diesem Fall Arbeitgeber der Assistenz. Es ist auch möglich einen Dienst zu beauftragen. Die Arbeitsassistenz ist dann bei dem Dienstleistungsunternehmen angestellt.

Der Arbeitgeber muss der Arbeitsassistenz zustimmen.

Wie hoch kann gefördert werden?

Für die Arbeitsassistenz wird in der Regel ein Betrag zwischen 275 Euro und 1100 Euro pro Monat gezahlt. Die Höhe richtet sich nach Ihrem persönlichen Bedarf. In der Regel werden bis zu drei Stunden täglich bewilligt.

Der Betrag kann Ihnen in Form eines Persönlichen Budgets ausgezahlt werden.

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?

Schwerbehinderte Menschen haben einen Rechtsanspruch auf die Kostenübernahme bei Einstellung einer persönlichen Assistenz.

Vorab wird geprüft, ob der Arbeitsplatz behinderungsgerecht gestaltet ist und die technischen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Die Assistenz wird nur gefördert, wenn Sie regelmäßig Unterstützung benötigen. Zudem müssen Sie mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten und Ihr Arbeitsverhältnis muss länger als acht Wochen bestehen.


(ku)

 
 

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