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Das Portal zu Arbeitsleben und Behinderung

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Praktika während der Ausbildung in Einrichtungen

Außerbetriebliche Einrichtungen

Eine Ausbildung kann in einer außerbetrieblichen Einrichtung (zum Beispiel: Ausbildungszentren der Kammern) stattfinden, wenn sich trotz intensiver Bewerbung keine Ausbildungsstelle finden lässt. Solche Einrichtungen gibt es meist in der Nähe Ihres Wohnortes.

Die Ausbildung erfolgt in anerkannten Ausbildungsberufen oder nach besonderen Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen in den Werkstätten oder Übungsbüros der Einrichtung. Sie erhalten unter Anleitung qualifizierter Ausbilder, Lehrkräfte und Sozialpädagogen eine individuelle und intensive Förderung. Während der Ausbildung finden mehrwöchige Praktika statt. Außerdem besuchen Sie die Berufsschule.

Nach dem ersten Ausbildungsjahr sollte die Ausbildung möglichst in einem Betrieb fortgesetzt werden. Es können dann ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) in Anspruch genommen werden. Gelingt der Übergang nicht, wird die Ausbildung bis zum Abschluss in der außerbetrieblichen Einrichtung fortgeführt.

Berufsbildungswerk und sonstige Bildungseinrichtungen

Jugendliche, die aufgrund ihrer Behinderung auf besondere Hilfen angewiesen sind, können ihre Berufsausbildung auch in einer Einrichtung zur beruflichen Rehabilitation (zum Beispiel: Berufsbildungswerk, Berufsförderungswerk, ambulante Rehabilitationseinrichtungen) absolvieren. Die Bildungseinrichtungen sind barrierefrei ausgestattet und können den behinderten Menschen eine umfassende Betreuung anbieten.

Die Ausbildung erfolgt in anerkannten Ausbildungsberufen oder nach besonderen Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen. Damit die Jugendlichen auch Erfahrungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sammeln können, ist mindestens ein mehrwöchiges Betriebspraktikum während der Ausbildungszeit vorgesehen. In der Regel findet dies im letzten Ausbildungsjahr statt.

Die Auswahl und Vermittlung der Praktika übernehmen die Bildungseinrichtungen. Sie wählen nach Möglichkeit einen Betrieb aus der näheren Umgebung aus und bereiten die Auszubildenden intensiv auf das Praktikum vor.

Während des Praktikums bleiben die Auszubildenden bei den Bildungseinrichtungen weiterhin beschäftigt. Sie erhalten die Ausbildungsvergütung nach wie vor von der jeweiligen Bildungseinrichtung und können auch weiterhin deren Betreuungsdienste in Anspruch nehmen.

(na)

 
 

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