Bildungseinrichtungen (zum Beispiel ambulante berufliche Reha-Einrichtungen, Berufsbildungswerke oder Berufsförderungswerke) bieten für Menschen mit Behinderung am Wohnort folgende Hilfen an:
Im Bedarfsfall können diese Maßnahmen zur Unterstützung Ihrer betrieblichen Ausbildung eingesetzt werden. Dabei kooperiert die jeweilige Bildungseinrichtung eng mit dem Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule, um Ihnen bei Problemen optimal helfen zu können.
Ein behinderter Auszubildender kann im Rahmen einer Kooperation zwischen einem Betrieb und einer Bildungseinrichtung (Berufsbildungswerk, Berufsförderungswerk, ambulante berufliche Rehaeinrichtung usw.) den praktischen Teil der Ausbildung in dem Betrieb absolvieren. Die Bildungseinrichtung übernimmt dabei beispielsweise die sozialpädagogische Betreuung, die individuelle Förderung durch Stützunterricht und die Prüfungsvorbereitung. Angeboten wird diese Form der Ausbildung bereits von vielen Anbietern bzw. Bildungseinrichtungen (siehe unter "Kontaktadressen" - rechte Spalte).
Der Auszubildende schließt nicht mit dem Betrieb, sondern mit der Bildungseinrichtung einen Ausbildungsvertrag. Die eigentliche Ausbildungsverantwortung bleibt somit bei der Bildungseinrichtung. Der Kooperationsbetrieb kann aber den Auszubildenden grundsätzlich jederzeit übernehmen und die Ausbildung als verantwortlicher Ausbildungsbetrieb fortsetzen.
Die Kosten für die Bildungseinrichtung und Ausbildung werden bei Kooperationen vom zuständigen Rehabilitationsträger (zum Beispiel Agentur für Arbeit) übernommen.
(vh)