Behinderten Menschen stehen grundsätzlich alle
einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf zu erlernen.
Sollte für Sie behinderungsbedingt eine Ausbildung bzw. Regelausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht möglich sein, so kann mit der zuständigen Kammer (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer usw.) eine "Sonderausbildung" nach speziellen Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen vereinbart werden.
Und ist beispielsweise die betriebliche Regelausbildung nicht ohne Unterstützung oder spezielle Hilfen (Arbeitsplatzgestaltung, Hilfsmittel, ausbildungsbegleitende Hilfen usw.) durchführbar, dann kann die Ausbildung in einem Berufsbildungswerk oder Berufsförderungswerk (berufliche Reha-Einrichtungen) erfolgen.
Bei Bedarf besteht auch die Möglichkeit, Ihre Chancen auf einen Ausbildungsplatz durch berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (zum Beispiel im Metall- oder Elektrobereich) zu erhöhen.
Klingt für Sie interessant - dann einfach Kontakt zum Reha-Team Ihrer Agentur für Arbeit aufnehmen und sich vor Ort (siehe unter "Kontaktadressen" - rechte Spalte) beraten lassen, welcher Ausbildungsweg für Sie in Frage kommt.
Die schulischen und berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen können von der Agentur für Arbeit gefördert werden. Außerdem bestehen für Sie eventuell noch weitere Fördermöglichkeiten, die Ihnen helfen sollen einen Beruf zu erlernen.
(vh)