Die Kammern (zum Beispiel Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder Landwirtschaftskammer) sind nach den Rechtsvorschriften (Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung) die zuständigen Stellen für die Aus- und Weiterbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder nach besonderen Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen.
Bei den Kammern werden die Ausbildungsverhältnisse eingetragen und sie nehmen auch die Zwischen- und Abschlussprüfung ab.
Für Fragen zur Ausbildung stehen Ihnen die Ausbildungsberater der Kammern zur Verfügung. Sie sind die Ansprechpartner, wenn es beispielsweise um besondere Ausbildungsregelungen und Ausbildungserleichterungen (Verlängerung der Ausbildungszeit, Prüfungsmodifikation usw.) für behinderte Menschen geht.
(vh)